Beschreibung
- Delta-1-Emission einer Bank
- Emission als Credit Linked Note (CLN) oder Index-Tracker
- Dokumentation als Schuldscheindarlehen (SSD) oder als
- (ggf. börsennotierte) Inhaberschuldverschreibung (IHS)
- Die Bank hält i. d. R. die als Hedge für die Emission erworbenen
- Fondsanteile auf der eigenen Bilanz
- Gemäß dem BMF-Schreiben „Investmentsteuergesetz (InvStG), Zweifelsund Auslegungsfragen“ aus dem Jahr 2005 erfolgt keine Strafbesteuerung
Struktur
Vorteile für den Investor
- Einfache Struktur
- Gesicherte steuerliche Behandlung
- SSD unterliegen dem Einlagensicherungsfonds
- Als börsennotierte IHS begebene Delta-1-Emissionen sind für richtlinienkonforme Sondervermögen erwerbbar
- Kostengünstige Abbildung möglich, da der Emittent den Erwerb der Fondsanteile nicht finanzieren muss
Nachteile für den Investor
- Zerlegungspflicht nach HBG und IFRS
- Erzielung von Zinserträgen (steuerliche Betrachtung)
- Emittentenrisiko (bei SSD durch Einlagensicherung stark reduziert)